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Nachstehend finden Sie die Pressemitteilung von Bgm. Klaus Schneeberger betreffend den „Corona-Erlass“ für die Stadt Wiener Neustadt. Vorweg möchten wir darüber informieren, dass es zu keiner Abriegelung der Stadt Wiener Neustadt kommt, es wird stichprobenartig seitens der Exekutive kontrolliert. Bei Vorliegen eines positiven Corona-Test werden Sie nicht in Wiener Neustadt „festgehalten“, Sie müssen sich jedoch auf direktem Weg nach Hause begeben. Auch wird für die schulüblichen Corona-Test noch nach einer Möglichkeit gesucht, wie diese bescheinigt werden können.

Land NÖ und Stadt Wiener Neustadt setzen notwendige Schritte auf Basis des Erlasses des Gesundheitsministers: Verordnung in Wiener Neustadt tritt mit Mittwoch in Kraft und wird mit Vollausbau der dafür notwendigen Testkapazitäten mit Samstag sanktioniert. 

Am heutigen Tag haben sich das Land Niederösterreich und die Stadt Wiener Neustadt auf die weitere Vorgangsweise verständigt, nachdem der Gesundheitsminister am Freitag den Erlass für Bezirke mit einer 7-Tages-Inzidenz über 400 veröffentlicht hatte. Demnach wird die Stadt auf Basis des Erlasses eine Verordnung herausgeben. Diese Verordnung wird, wie vom Gesundheitsminister angeordnet, Ausreisetests ab Mittwoch vorsehen. Voraussetzung für die Ausreisetests ist die Ausweitung der täglichen Testkapazitäten von 2.000 auf 15.000 Tests in der Stadt Wiener Neustadt. Dafür müssen die Teststraßen von aktuell 16 auf 40 ausgeweitet werden. Um dies bewerkstelligen zu können, wird neben der Arena Nova und den Kasematten ein dritter Teststandort notwendig. Personell wird die Stadt ein Assistenzansuchen über 300 Mann an das Österreichische Bundesheer stellen und steht bereits in Kontakt mit dem Roten Kreuz, um ausreichend qualifiziertes Testpersonal zur Verfügung zu haben.

Da diese erforderlichen Maßnahmen, trotz aller massiver Anstrengungen, nicht bis morgen umsetzbar sind, werden Personen, die bei der Ausreise kein negatives Testergebnis vorlegen können, erst mit dem Vollausbau der notwendigen Testkapazitäten ab Samstag sanktioniert werden.

Zusätzlich zu den im Erlass des Gesundheitsministers jedenfalls definierten Ausnahmen (Personen mit überstandener COVID-Erkrankung mit ärztlichem Attest oder Absonderungsbescheid, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, Güterverkehr, Transitpassagiere sowie die Wahrnehmung behördlicher oder gerichtlicher Termine) wird es in Wiener Neustadt folgende Ausnahmeregelungen geben:

  • Schülerinnen und Schüler, die einen schulüblichen Antigen-Test vorweisen können
  • Personen, die in öffentlichen Organisationen tätig sind, bei denen die Einhaltung der Testintervalle sichergestellt ist
  • Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine COVID-19-Impfstelle aufsuchen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen im Stadtgebiet in Anspruch nehmen, sowie deren Begleitperson
  • Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Wiener Neustadt haben und in Wiener Neustadt positiv getestet wurden. Diese haben sich unmittelbar zu ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben.

Wiener Neustadt, 08.03.2021