Bauamt
Bauamt
Ablauf eines Bauvorhabens:
Für die Errichtung eines Hauses benötigen wir Ihrerseits ein schriftliches Bauansuchen. Dieses Bauansuchen setzt sich zusammen aus:
- Baubeschreibung (3-fach)
- Einreichplan (3-fach)
- Energieausweis
Nach Einlangen des Bauansuchens wird ein Gutachten von einem externen Planer erstellt. Entspricht das Bauvorhaben den Normen und das Gutachten fällt positiv aus, wird das Ansuchen bewilligt und Sie werden von uns diesbezüglich verständigt und eine Baubewilligung ausgestellt.
Zuständig: Simon Colle – +432633/42 241-11, s.colle@piesting.at
Im Bauverfahren werden lt. NÖ Bauordnung 2014 u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
- Anzeigepflichtige Vorhaben
- Meldepflichtige Vorhaben
- Bewilligungs-, anzeige- und meldefrei Vorhaben
Welches Vorhaben wie abzuwickeln ist und in welche Kategorie es fällt, entnehmen Sie bitte der NÖ Bauordnung 2014, Abschnitt C), § 14 bis § 17.
Formulare:
Sollten Sie für Ihr Bauvorhaben ein Bauansuchen oder eine Baubeginnsanzeige/Fertigstellungmeldung benötigen, können Sie diese nachstehend herunterladen und ausdrucken. Es werden aber auch jene Formulare des Baumeisters/Architekten/Planverfassers akzeptiert.
Bauansuchen nach § 14 NÖ Bauordnung 2014 Baubeginnsanzeige nach § 26 NÖ Bauordnung 2014 Fertigstellungsmeldung nach § 30 NÖ Bauordnung 2014 Bauanzeige nach § 15 NÖ Bauordnung 2014