Bauamt
Bauamt
Ablauf eines Bauvorhabens:
Für die Errichtung eines Hauses benötigen wir Ihrerseits ein schriftliches Bauansuchen. Dieses Bauansuchen setzt sich zusammen aus:
- Bauansuchen (siehe Formular unten)
- Baubeschreibung (3-fach)
- Einreichplan (3-fach)
- Energieausweis
Nach Einlangen des Bauansuchens wird ein Gutachten von einem externen Bausachverständigen erstellt. Entspricht das Bauvorhaben den Normen und das Gutachten fällt positiv aus, kann das Verfahren weitergeführt werden, welches mit der bescheidmäßigen baubehördlichen Bewilligung endet.
Zuständig: Simon Colle – +432633/42 241-11, s.colle@piesting.at
Im Bauverfahren werden lt. NÖ Bauordnung 2014 u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
- Anzeigepflichtige Vorhaben
- Meldepflichtige Vorhaben
- Bewilligungs-, anzeige- und meldefrei Vorhaben
Welches Vorhaben wie abzuwickeln ist und in welche Kategorie es fällt, entnehmen Sie bitte der NÖ Bauordnung 2014, § 14 bis § 17.
Formulare:
Sollten Sie für Ihr Bauvorhaben ein Bauansuchen oder eine Baubeginnsanzeige/Fertigstellungmeldung benötigen, können Sie diese nachstehend herunterladen und ausdrucken. Es werden aber auch jene Formulare des Baumeisters/Architekten/Planverfassers akzeptiert.
Bauansuchen nach § 14 NÖ Bauordnung 2014 Bauansuchen nach § 18 Abs 1a NÖ Bauordnung 2014 Baubeginnsanzeige nach § 26 NÖ Bauordnung 2014
Fertigstellungsmeldung nach § 30 NÖ Bauordnung 2014 Bauanzeige nach § 15 NÖ Bauordnung 2014 Meldung eines Bauvorhabens nach § 16 NÖ Bauordnung 2014
Förderung von Photovoltaikanlagen:
Seitens der Gemeinde Markt Piesting wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit 100,00 €/kWp gefördert (maximale Fördersumme € 1.000,00).
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen ist ein Antrag bei der Gemeinde mit nachstehendem Antragsformular erforderlich.
Antrag PV-Förderung