+43 2633 42241
112
122
133
144
01/406 43 43

Bauamt

Ablauf eines Bauvorhabens:

Für die Errichtung eines Hauses benötigen wir Ihrerseits ein schriftliches Bauansuchen. Dieses Bauansuchen setzt sich zusammen aus:

  • Bauansuchen (siehe Formular unten)
  • Baubeschreibung (3-fach)
  • Einreichplan (3-fach)
  • Energieausweis

Nach Einlangen des Bauansuchens wird ein Gutachten von einem externen Bausachverständigen erstellt. Entspricht das Bauvorhaben den Normen und das Gutachten fällt positiv aus, kann das Verfahren weitergeführt werden, welches mit der bescheidmäßigen baubehördlichen Bewilligung endet.

Bitte beachten Sie, dass bei den meisten Bauvorhaben, bei denen ein Um- oder Zubau ausgeführt wird, in weiterer Folge auch eine einmalige Wasser- und Kanalanschlussergänzungsabgabe fällig wird sowie eine Erhöhung der laufenden Kanalbenützungsgebühren erfolgt.

Zuständig: Simon Colle – +432633/42 241-11, s.colle@piesting.at
Im Bauverfahren werden lt. NÖ Bauordnung 2014 u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
  • Anzeigepflichtige Vorhaben
  • Meldepflichtige Vorhaben
  • Bewilligungs-, anzeige- und meldefrei Vorhaben

Welches Vorhaben wie abzuwickeln ist und in welche Kategorie es fällt, entnehmen Sie bitte der NÖ Bauordnung 2014, § 14 bis § 17.

Formulare:
Sollten Sie für Ihr Bauvorhaben ein Bauansuchen oder eine Baubeginnsanzeige/Fertigstellungmeldung benötigen, können Sie diese nachstehend herunterladen und ausdrucken. Es werden aber auch jene Formulare des Baumeisters/Architekten/Planverfassers akzeptiert.

Bauansuchen nach § 14 NÖ Bauordnung 2014         Bauansuchen nach § 18 Abs 1a NÖ Bauordnung 2014         Baubeginnsanzeige nach § 26 NÖ Bauordnung 2014
Fertigstellungsmeldung nach § 30 NÖ Bauordnung 2014         Bauanzeige nach § 15 NÖ Bauordnung 2014        Meldung eines Bauvorhabens nach § 16 NÖ Bauordnung 2014

Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher:

Seitens der Gemeinde Markt Piesting wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit 100,00 €/kWp sowie eines Batteriespeichers mit 100,00 €/kWh gefördert (maximale Fördersumme je € 1.000,00).
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen ist ein Antrag bei der Gemeinde mit nachstehendem Antragsformular erforderlich.
Antrag PV- und/oder Batteriespeicher-Förderung

Straßenpolizeiliche Bewilligungen (StVO)

Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) normiert unter anderem die Bewilligungspflicht für sportliche Veranstaltungen auf Straßen (§ 64), Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken (§ 82) sowie Arbeiten auf und neben der Straße (§90), wobei die häufigste Bewilligungsart jene nach § 90 ist.

Das Land NÖ hat hierzu Online-Formulare entwickelt, welche einerseits zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen sollen und andererseits die durch die Arbeiten entstehenden Einwirkungen auf den Verkehr direkt an die Navi-Anbieter weitergeben.

ACHTUNG: die nachstehenden Formulare dienen ausschließlich für Arbeiten auf Straßen, die in den Zuständigkeitsbereich der BH Wiener Neustadt fallen. Diese sind in unserem Gemeindegebiet die B21, die Starhembergstraße, die Gutensteiner Straße im Bereich Kreuzung Marktplatz/Starhembergstraße bis Kreuzung Hernsteiner Straße, sowie die Hernsteiner Straße selbst.

§ 64 StVO – sportliche Veranstaltungen auf Straße

§ 82 StVO – Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken

§ 90 StVO – Arbeiten auf oder neben der Straße

Für all jene Arbeiten, die nach § 90 StVO bewilligungspflichtig sind und auf Gemeindestraßen durchgeführt werden, steht nachfolgendes Formular zur Verfügung:
§ 90-Ansuchen Gemeindestraßen