Katja KRENN

Die glücklichen Eltern Choursoulidou Eleni und Marcus Krenn erfreuen sich an der Geburt ihrer Tochter Katja. Die Gemeinde Markt Piesting und Dreistetten wünscht der jungen Familie alles Gute und Gesundheit für die Zukunft.

Linus SEEWALD

Die glücklichen Eltern Michaela Seewald und Gernot Preiß sowie der große Bruder Julian erfreuen sich an der Geburt ihres Sohnes Linus. Die Gemeinde Markt Piesting und Dreistetten wünscht der jungen Familie alles Gute und Gesundheit für die Zukunft.

Wichtige Informationen aus dem Gemeinderat

Abholung Gelbe Säcke und NÖLI

Heuer werden die Gelben Säcke gemeinsam mit den neuen NÖLI-Kübeln am Gemeindeamt ausgegeben.

Die Gelben Säcke und der NÖLI-Kübel können ab Montag,    12. Dezember 2016, zu den Parteienverkehrszeiten      (Montag – Freitag 07:00 – 12:00 Uhr und Dienstag zusätzlich 13:00 – 18:00 Uhr) am Gemeindeamt abgeholt werden. In Dreistetten werden die Gelben Säcke und der NÖLI-Kübel zusätzlich am Mittwoch, 14. Dezember 2016, im Kindergarten Dreistetten zu folgenden Zeiten ausgegeben: 07:00 – 09:00 Uhr, 12:00 – 13:00 Uhr und 17:00 – 19:00 Uhr.

Was ist „NÖLI“?: Für jeden Haushalt steht ein NÖLI-Kübel für die Entsorgung von Altspeiseöl und –fett zur Verfügung. Nähere Details und Infos finden Sie direkt am Kübel.
Vorteile des NÖLI-Kübels:

  • Sauberkeit – Sie bekommen beim Tausch einen gereinigten Kübel
  • Spart Geld – keine Kanalverstopfung im Haushalt
  • Schützt die Umwelt – Herstellung neuer Produkte und Einsparung von CO2-Emissionen

Der NÖLI-Kübel wird, wenn er voll ist, am Bauhof während der Problemstoffübernahmezeiten (Markt Piesting jeden 1. Samstag im Monat von 08:00-11:00 Uhr, Dreistetten jeden 1. Samstag im Monat von 11:30 – 13:00 Uhr) entgegengenommen und gegen einen sauberen NÖLI-Kübel ausgetauscht.

 

Neuigkeiten aus dem Gemeinderat

Beschluss Voranschlag 2017

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. November 2016 ein ausgeglichenes Budget für 2017 beschlossen.

Gebührenanpassung ab 01. Jänner 2017

Wasserbereitstellungsgebühr

Die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung im Bereich der Wasserversorgung ist in unserer Gemeinde nicht mehr gegeben. Die Neuerrichtung der Drucksteigerungsanlagen in Dreistetten, sowie der Neubau des Wasserbehälters und unumgänglichen Sanierungsarbeiten der veralteten Wasserleitungen in Markt Piesting sind nur einige der Investitionen in diesem Bereich. Entsprechend einer Änderung des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes ist die Bereitstellung von Wasserzählern aufgrund geänderter technischer Normen erforderlich.

Aus diesen Gründen wird die Wasserbereitstellungsgebühr von 20€/Jahr auf 25€/Jahr pro m³ Wasserzählergröße erhöht.

Abfallwirtschaftsgebühr

Die WNSKS hat mit 01.01.2016 die Abfuhrgebühren um 8% erhöht. Die Überprüfung der Gemeindegebarung hat ergeben, dass eine Anpassung der Abfallwirtschaftsgebühr notwendig ist. Daher ergeben sich folgende Abfallwirtschaftsgebühren:

Aktuelle Gebühren / Jahr Ab 01.01.2017 / Jahr
120 l Restmülltonne 126,72 € 136,87 €
Pro Abfuhr eine Erhöhung um 0,64 €.
120 l Biomülltonne 25,74 € 27,81 €
Pro Abfuhr eine Erhöhung um 0,08 €.

Kanalbenützungsgebühr

2008 wurde die Kanalbenützungsgebühr das letzte Mal erhöht. Die erforderliche Indexanpassung des Einheitssatzes für die Schmutzwasserentsorgung von 2,50€/m² auf 2,75€/m² war unumgänglich. Wird neben den Schmutzwässern auch Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet, wird dieser Einheitssatz um 10% erhöht.

Alle Gebührenanpassungen gelten ab 01.01.2017!

 

Kindergarten Markt Piesting und Dreistetten

Für die Kosten der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten – ab 13:00 Uhr – wurde ein neuer Gesetzesbeschluss von der NÖ Landesregierung gefasst, welcher vorsieht, einen Mindestbeitrag in der Höhe von 50,00€ einzuheben. Dem Gemeinderat ist es bei der Neuregelung gelungen, das Betreuungsangebot in unseren Kindergärten familienfreundlicher zu gestalten.

Der Gemeinderat hat sich in seinem Beschluss dafür ausgesprochen, unter Berücksichtigung des Familieneinkommens, soziale Härtefälle nach individueller Rücksprache mit dem Bürgermeister und der zuständigen Kindergartenleiterin finanziell zu unterstützen.

Die Änderung gilt ab 01. Jänner 2017!